Zulassungsantrag für die Nichtschülerreifeprüfungen
Hinweis: Die nächsten Prüfungstermine finden im Jahr 2010 statt. Anmeldeschluss für diese Prüfungen ist der 31. Januar 2010 (Ausschlusstermin).
Dem Antrag (Landesschulbehörde Standort Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover) sind beizufügen:
- Angabe einer ersten und ersatzweise zweiten Schule unter den von der obersten Schulbehörde zur Prüfungsabnahme bestimmten Schulen, an der die Prüfung durchgeführt werden soll,
- eine Erklärung über die gewählten Prüfungsfächer für die schriftliche und die mündliche Prüfung,
- Angabe, welche beiden der drei Fächer nach § 4 Abs. 4 Nr. 4 bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nach § 13 Abs. 1 und 2 Nr. 1 mit dem jeweils höheren Faktor multipliziert werden sollen,
- eine Erklärung, dass bisher kein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erworben wurde,
- eine Erklärung, ob und ggf. wie oft bereits eine Abiturprüfung an öffentlichen oder in freier Trägerschaft stehenden Schulen eine Nichtschülerabiturprüfung oder eine Prüfung für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nicht bestanden wurde; über nicht bestandene Prüfungen sind Bescheinigungen beizufügen,
- ein vollständiger Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und - falls gegeben - beruflichen Werdeganges,
- beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien aller Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen,
- Angaben über die Art und den Umfang der Vorbereitung und der besonderen Beschäftigung mit einzelnen Themen,
- ggf. ein Nachweis über die Teilnahme am Unterricht nach Nr. 5.1,
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde.

