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Donnerstag, 09. September 2010
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Donnerstag, 09. September 2010
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Zulassungsvoraussetzungen für eine Nichtschülerreifeprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler für den jeweils nächsten Prüfungstermin ist bis zum 1. Februar eines jeden Jahres schriftlich bei der Landesschulbehörde zu stellen (für den Bereich Hannover: Landesschulbehörde Standort Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover); der Termin ist Ausschlusstermin.

Die Schulbehörde entscheidet auch über den Prüfungsort. Über die Zulassung befindet dann die von der Schulbehörde beauftragte Prüfungskommission.

Nichtschülerinnen und Nichtschüler werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie

  • 1. weder ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen noch die Ablegung einer Abiturprüfung oder einer entsprechenden Prüfung mehr als einmal erfolglos versucht haben,
  • 2. seit mindestens zwölf Monaten vor Antragstellung mit Hauptwohnung in Niedersachsen gemeldet sind oder dort einen festen Arbeitsplatz haben und an Kursen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung in Einrichtungen oder Ausbildungsstätten oder an Fernlehrgängen teilgenommen haben,
  • 3. das 19. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der schriftlichen Abiturprüfung vollendet haben und
  • 4. in dem der Prüfung vorausgegangenen Schuljahr nicht Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eines Abendgymnasiums, eines Kollegs oder eines Fachgymnasiums gewesen sind.

Anmeldungen sind wieder für die Abiturprüfungen 2010 möglich! (Antrag bis spätestens 31. Jan. 2010).

Hinweis für Fernschüler: Fernlehrgangsteilnehmerinnen oder -teilnehmer richten den Zulassungsantrag über die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU, Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln) an die Schulbehörde. Eine Durchschrift des Antrages ist der Schulbehörde unmittelbar zuzuleiten.

Prüfungstermine 2010Verordnung für Nichtschüler
Schwerpunktthemen in den einzelnen Fächer für die Prüfung 2010