Informationsveranstalung vom 14. Januar 2010
Abendgymnasium und Kolleg sind eine Sonderform des Gymnasiums (§ 13NSchG)! Als Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges eröffnen sie Erwachsenen die Möglichkeit, die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Weiteres in einer Power-Point-Präsentation.


