Abschlüsse und Qualifikationen
Versetzungszeugnisse werden am Ende des Vorkurses und am Ende der Einführungsphase erteilt. In der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt; ein freiwilliger Rücktritt um ein Jahr ist möglich. Einführungsphase und Qualifikationsstufe dürfen zusammen höchstens 4 Jahre in Anspruch nehmen.
Das Versetzungszeugnis in die Qualifikationsphase (am Ende der Einführungsphase) ist dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichgestellt und verleiht einen qualifizierten Sekundarabschluss I. Falls Sie das Abendgymnasium nach dem 2. Schulhalbjahr verlassen, können Sie ein Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten, sofern Ihre Leistungen bestimmten Anforderungen entsprechen und Sie die beruflichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Qualifikationsphase schließt mit der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung ab.


