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Freitag, 18. Mai 2012
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Freitag, 18. Mai 2012
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Zeittafel zur Gründung der Bundesrepublik

1947

1.1.1947 Das Abkommen über die Zusammenlegung der amerikanischen und der britischen Zone tritt in Kraft. Durch die Schaffung des vereinigten Wirtschaftsgebiets (=Bizone) soll die im Potsdamer Abkommen vorgesehene wirtschaftliche Einheit Deutschlands wenigstens teilweise verwirklicht werden. Die französische Regierung leistet der amerikanischen Aufforderung zum Beitritt ihrer Besatzungszone zunächst keine Folge, weil sie für eine Dezentralisierung Deutschlands eintritt. Erst am 8.4.1949 wird die französische Zone mit der Biozone zusammengeschlossen. (=Trizone)
25.2.1947 Auflösung Preußens durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46.
14.3.1947 Die Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone errichten ein deutsches Büro für Friedensfragen. Sitz: Stuttgart. Bereitet Unterlagen vor für die Ende 1947 vorgesehene Außenministerkonferenz, bei der die Friedensregelung erörtert werden soll. Später bearbeitet das Büro aktuelle Fragen (Ruhrstatut, Demontage, Besatzungskosten, Dokumentation über Kriegsgefangene). Am 1.12.1949 Zuordnung zum Bundeskanzleramt, Auflösung am 30.6.1950.
5.6.1947 Der amerikanische Außenminister George C. Marshall sagt den europäischen Staaten Hilfe beim Wiederaufbau zu. (=Marshall-Plan)
6. - 8.6.1947 Die einzige Konferenz der Ministerpräsidenten aus allen vier Besatzungszonen scheitert an der Haltung der Ministerpräsidenten aus der sowjetischen Zone.
10.6.1947 Britisch-amerikanisches Abkommen über die Neugestaltung der zweizonalen Wirtschaftsstellen sieht vor, als oberstes Organ der Bizone einen Wirtschaftsrat einzusetzen. (=Wirtschaftsrat)
25.6.1947 Konstituierende Sitzung des Wirtschaftsrats in Frankfurt (amtiert bis 9.2.1948). 52 Mitglieder, delegiert aus den Landtagen beider Zonen.
Daneben besteht ein Exekutivausschuss, in den jede Landesregierung ein Mitglied entsendet. (=Exekutivrat)
24.7.1947

Exekutivrat ernennt Direktoren für 5 Verwaltungen, die am 8. August 1947 ihre Arbeit aufnehmen:

  • Ernährung und Landwirtschaft (Frankfurt/Main)
  • Finanzen (Bad Homburg)
  • Verkehr (Frankfurt/Main)
  • Post- und Fernmeldewesen (Frankfurt/Main)
  • Wirtschaft (Frankfurt/Main-Hoechst)

1948

Jan. 1948 Erste deutsch-alliierte Konferenz in Frankfurt; beschließt, die Institutionen der Bizone auszubauen.
23.2.1948 Die Länder bilden den Länderrat als "zweite Kammer" neben dem Wirtschaftsrat.
1.3.1948 Als Zentralbank der Bizone wird die "Bank deutscher Länder" mit Sitz in Frankfurt gegründet. Präsident Wilhelm Vocke. Aufnahme der Tätigkeit am 1. Juni. Die BdL arbeitet unter Aufsicht einer alliierten Bankenkommission mit den Landeszentralbanken der Bizone zusammen. Vorsitzender des Zentralrats: Karl Bernhard. Seit 16.6.1948 beteiligen sich auch die Landeszentralbanken der französischen Zone. Damit ist die BdL die erste Trizonen-Institution.
2.3.1948

An die Stelle des Exekutivrats tritt der Verwaltungsrat. Dieses oberste Organ der Bizone nimmt Aufgaben einer Regierung wahr.

  • Oberdirektor: Hermann Pünder
  • Ernährung und Landwirtschaft: Hans Schlange-Schöningen
  • Finanzen: Alfred Hartmann
  • Verkehr: Edmund Frohne
  • Post- und Fernmeldewesen: Hans Schuberth
  • Wirtschaft: Ludwig Erhard
  • Arbeit: Anton Storch
6.3.1948 Londoner Empfehlungen: Die Militärregierung soll in den 3 Westzonen durch eine föderative deutsche Regierung abgelöst werden. Grund: Die Westmächte betrachten jede weitere Verhandlung mit der UdSSR als aussichtslos, Einigung mit den Benelux-Ländern auf der Londoner Sechsmächte-Konferenz auf Teillösung in der Deutschland-Frage.
2.6.1948 Schlusskommuniqué der Londoner Sechsmächte-Konferenz. Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder sollen ermächtigt werden, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen.
21.6.1948 Währungsreform
1.7.1948

Die drei westlichen Militärgouverneure übergeben in Frankfurt den elf westdeutschen Ministerpräsidenten drei auf den Londoner Empfehlungen beruhende Dokumente:

  1. Vorschläge zur Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung zum 1.9.1948 zur Gründung eines westdeutschen Staates
  2. Anregungen für eine Neugliederung der Ländergrenzen in den Westzonen
  3. Leitsätze für ein Besatzungsstatut
8.- 10.7.1948 Ministerpräsidenten-Konferenz in Koblenz.
15./16. und
20./21.7.1948
Ministerpräsidenten-Konferenz in Rüdesheim
Die Ministerpräsidenten nehmen den Auftrag an. Sie sind von Anfang an bemüht, das Grundgesetz nicht als endgültige Verfassung erscheinen zu lassen.
10.-23.8.1948 Ausschuss von Sachverständigen für Verfassungsfragen in Herrenchiemsee arbeitet Richtlinien aus für das "Grundgesetz für den Bund deutscher Länder".
1.9.1948

Konstituierung des Parlamentarischen Rates in Bonn, 65 Mitglieder
Präsident: Konrad Adenauer (CDU)
Vizepräs: Adolph Schönfelder (SPD)
Hermann Schäfer (FDP)

SPD 27
CDU 19
CSU 8
FDP 5
Zentr. 2
DP 2
KPD 2

15.9.1948 Hauptausschuss (Vorsitzender: Carlo Schmid, SPD) und Fachausschüsse des Parlamentarischen Rates werden gebildet. In den 58 Sitzungen des Hauptausschusses werden die eigentlichen Entscheidungen getroffen. Plenum des Parlamentarischen Rates: 12 Sitzungen
2.10.1948

Gründung des Hessischen Rundfunks. Anstelle der von den Besatzungsmächten betriebenen Rundfunksender werden in der britischen und der französischen Zone durch Verordnung der Militärregierungen und in der amerikanischen Zone durch Ländergesetze Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet:

  • 1.1.1948: NWDR (Hamburg)
  • 10.8.1948: BR (München)
  • 30.10.1948: SWF (Baden-Baden)
  • 22.11.1948: RB (Bremen)

1949

13.2.1949 Hauptausschuss schließt in dritter Lesung die Arbeit am Verfassungsentwurf ab.
6.-8.4.1949 Außenministerkonferenz der drei Westmächte in Washington, Verabschiedung des Besatzungsstatus, Abkommen über die Dreimächtekontrolle.
8.5.1949 Der Parlamentarische Rat billigt in dritter Lesung das Grundgesetz mit großer Mehrheit. (Nein-Stimmen: 6 CSU, Zentr., DP, KPD)
12.5.1949 Die drei Militärgouverneure billigen das Grundgesetz.
16.-22.5.1949 Abstimmungen über das Grundgesetz in den Länderparlamenten. (am 20. Mai 1949 im Hessischen Landtag)
23.5.1949 Der Parlamentarische Rat stellt fest, dass das Grundgesetz durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten westdeutschen Länder angenommen worden ist.
Mit Ablauf des 23. Mai 1949 tritt das Grundgesetz in Kraft.

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