Aufnahmevoraussetzung | Kolleg

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EINE SCHULE

Aufnahmevoraussetzung | Kolleg

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um aufgenommen zu werden:

  • Mindestalter: 19 Jahre (Sie müssen zumindest im ersten Schulhalbjahr im Anschluss an die Aufnahme 19. Jahre alt werden.)
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Erwerbstätigkeit
  • alternativ angerechnet werden können auch:
    • Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung,
    • selbstständige Beschäftigung,
    • Wehrdienst, Freiwilligendienst, Entwicklungsdienst
    • das Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einer zu versorgenden Person.
  • Eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann nach Entscheidung der Schule auf die Zeit der Berufstätigkeit nachzuweisende angerechnet werden.

 

Aufnahmebedingungen für die einzelnen Klassen- bzw. Jahrgangsstufen:

  • Aufnahme in den Vorkurs: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Aufnahme in die Einführungsphase: Sekundarabschluss I – Realschule oder erfolgreich absolvierter Vorkurs
  • Aufnahme in die Qualifikationsphase: bereits erfolgte Versetzung in die Qualifikationsphase (oder Fachhochschulreife) und Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache, die mindestens dem Anforderungsniveau eines vierjährigen aufsteigenden Unterrichts in der Sekundarstufe I entsprechen, mindestens mit einer ausreichenden Abschlussnote

 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.