Aufnahmevoraussetzung

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EINE SCHULE

Aufnahmevoraussetzungen | Abendgymnasium

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um aufgenommen zu werden:

  • Mindestalter: 19 Jahre (Sie müssen zumindest im ersten Schulhalbjahr im Anschluss an die Aufnahme 19. Jahre alt werden.)
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Erwerbstätigkeit
  • alternativ angerechnet werden können auch:
    • Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung,
    • selbstständige Beschäftigung,
    • Wehrdienst, Freiwilligendienst, Entwicklungsdienst
    • das Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einer zu versorgenden Person.
  • Eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann nach Entscheidung der Schule auf die Zeit der Berufstätigkeit nachzuweisende angerechnet werden.
  • Der Unterricht wird während der Einführungsphase und des ersten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase in der Regel neben einer beruflichen Tätigkeit besucht. Tritt während des Schulbesuchs Arbeitslosigkeit ein (nachzuweisen durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit), kann der Schulbesuch aber dennoch fortgesetzt werden.

 

Aufnahmebedingungen für die einzelnen Klassen- bzw. Jahrgangsstufen:

  • Aufnahme in den Vorkurs: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Aufnahme in die Einführungsphase: Sekundarabschluss I – Realschule oder erfolgreich absolvierter Vorkurs
  • Aufnahme in die Qualifikationsphase: bereits erfolgte Versetzung in die Qualifikationsphase (oder Fachhochschulreife) und Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache, die mindestens dem Anforderungsniveau eines vierjährigen aufsteigenden Unterrichts in der Sekundarstufe I entsprechen, mindestens mit einer ausreichenden Abschlussnote

 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.